Einmaliger Beitrag für die Erlangung des Masterabschlusses
Voraussetzung:
Um von allen Dienstleistungen der Bilateralen Körperschaft der Provinz Bozen (EbK) Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EbK sowie der Beitrag Ascom/Co.ve.l.co SEIT 6 MONATEN Voraussetzung.
Die Bilaterale Körperschaft gewährt arbeitenden Studenten, welche den Masterabschluss („Laurea magistrale“, fünfjähriger Studiengang) erreichen, einen einmaligen Beitrag von 500 Euro.
Der Antragsteller/die Antragstellerin* muss das Ansuchen innerhalb von 6 Monaten ab Erlangung des Masterabschlusses einreichen.
Beizulegende Dokumente:
- ausgefülltes Formular (im Anhang PDF zum herunterladen)
- die Lohnstreifen der letzten 6 Monate vor dem Masterabschluss bzw. für den Betriebsinhaber alle Uniemens Mod. (ex DM/10) der 6 Monate vor dem Masterabschluss, bis zum Zeitpunkt der Anfrage
- Zeugnis bzw. entsprechende Bescheinigung seitens des Uni-Sekretariats über die Erlangung des Masterabschlusses (fünfjähriger Studiengang)
N.B. * mit AntragstellerIn ist der/die UniversitätsstudentIn (als ArbeitnehmerIn bzw. ArbeitgeberIn) gemeint.
Sie können alles per E-mail (nur als PDF-Format), per Fax oder per Post an die EbK senden.